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Honorar
Unser Honorar vereinbaren wir mit jedem Mandanten vor der Auftragserteilung. In den meisten Fällen verrechnen wir unsere Leistungen nach Zeitaufwand auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes. In manchen Fällen wird Honorierung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Allgemeinen Honorar-Kriterien der Rechtsanwälte (AHK) vereinbart. Sollte aus irgendeinem Grund keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden, wird das Honorar nach den AHK berechnet. Gebühren und Barauslagen (Amtliche und Gerichtliche Gebühren, Briefporto, Fahrtkosten, etc) sind nicht Teil des Honorars und werden weiterverrechnet.
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und stellen gerne eine Deckungsanfrage für Sie.
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) - RIS - Rechtsanwaltstarifgesetz