Wir sind laufend in allen Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts tätig, von der Gründung bis zur komplexen M&A Transaktion, Umgründung oder grenzüberschreitenden Sitzverlegung.
Unsere Erfahrungen reichen von der Erstellung von Gesellschaftsverträgen für Start-ups und KMUs über Venture Capital Transaktionen bis zur Vertretung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern. Selbstverständlich beraten wir auch bei Fragen der Haftung von Geschäftsführern und Vorständen.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch die Beratung zu vertrags- und unternehmensrechtlichen Fragen, etwa bei der Erstellung von Syndikatsverträgen, Joint Venture Verträgen, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder Finanzierungsinstrumenten.
Die Beratung von Venture Capital Unternehmen, Business Angels und Start-ups gehört dabei zu einem der Spezialgebiete unserer Kanzlei. Unser Partner Maximilian König hat selbst zwei e-commerce Start-ups gegründet. Er kennt daher nicht nur die rechtlichen, sondern auch die unternehmerischen Herausforderungen, die Start-ups zu meistern haben, aus erster Hand.