Streitbeilegung beginnt nicht erst im Gerichtssaal, sondern am Verhandlungstisch. Mit detaillierter Vorbereitung und Zähigkeit arbeiten wir daran, die Ziele unserer Mandanten durchzusetzen.
Kommt es dennoch zum Prozess, bringen wir unsere umfangreiche Erfahrung in Streitverfahren ins Spiel. Zu einer guten Beratung gehört die kompetente Einschätzung von Prozessaussichten und die Abwägung von Chancen und Prozesskosten. Wir vertreten Ihre Interessen mit Durchsetzungskraft vor staatlichen Gerichten, einschließlich dem Verfassungsgerichtshof, sowie vor Schiedsgerichten.
Wir beraten und vertreten Sie in Prozessen unterschiedlichster Rechtsgebiete, bspw. im Baurecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsvertreterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Markenrecht, Mietrecht, Schadenersatzrecht, Wettbewerbsrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Wenn es sein muss, gehen wir bis zum Verfassungsgerichtshof, um rechtswidrige Verordnungen oder verfassungswidrige Gesetze zu bekämpfen.
Des Weiteren vertreten wir Angestellte internationaler Organisationen in Streitigkeiten und Prozessen mit ihren Arbeitgebern vor internen Gremien sowie internationalen Gerichten bzw. Schiedsgerichten.